Die volle Übersicht über die entstehenden Kosten für die Pflege garantieren wir unseren Kunden von Beginn an. Wir sorgen stets für die volle Transparenz und unterstützen Sie bei allen Fragen zur Klärung der Finanzierungsmöglichkeiten. Hier bieten wir Ihnen zunächst einen allgemeinen Überblick über die gesetzlichen Gegebenheiten; für die individuelle Klärung, auch für einen persönlichen Kostenvoranschlag, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Die Leistungen der Pflegeversicherung
Zunächst zu einem weit verbreiteten Missverständnis: Zahlreiche Leistungen, die wir als Pflegedienst erbringen (z.B. die Verabreichung von Medikamenten oder das anlegen von Kompressionsstrümpfen), werden von der Krankenkasse getragen - dies ist die sogenannte Behandlungspflege. Sie belastet das Budget des Pflegegrades überhaupt nicht, sind auch nicht davon abhängig, ob ein Pflegegrad vorhanden ist, bzw. in welcher Höhe! Aber dazu später mehr.
Um finanzielle Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten, muss zunächst geklärt werden, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und in welchem Umfang das der Fall ist. Dies wird anhand der Pflegegrade bemessen (früher Pflegestufen). Je nachdem, welcher Pflegegrad vorliegt, erhalten Sie für die unterschiedlichen Leistungen unterschiedlich hohe Unterstützungen durch Ihre Pflegekasse.
Wer ist pflegebedürftig?
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die
auf Hilfe angewiesen. Anzeichen, die darauf hinweisen können, dass ein Mensch pflegebedürftig ist, sind beispielsweise Probleme
Können diese Aktivitäten nicht mehr richtig oder nicht mehr ohne Hilfe ausgeführt werden, kann eine Pflegebedürftigkeit vorliegen. Ob und in welchem Umfang dies der Fall sein könnte, wird durch ein Gutachten festgestellt, welches ohne größeren Aufwand bei Ihrer zuständigen Pflegekasse in Auftrag gegeben werden kann.
Die Antragstellung
Um die Pflegebedürftigkeit festzustellen und um entsprechende Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten, muss zunächst ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Die wichtigsten Informationen dazu in Kürze:
WICHTIG! Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung eines Pflegegrades oder einer Höherstufung und begleiten Sie während des gesamten Prozesses. Melden Sie sich dazu bitte einfach bei uns!
Was zahlt die Pflegeversicherung?
Was passiert, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen?
Für den Fall, dass im Rahmen der häuslichen Pflege Leistungen erbracht werden sollen, die in ihrer Summe höhere Kosten verursachen, als der jeweilige Pflegegrad abdecken kann, müsste die Differenz grundsätzlich aus eigenen Mitteln getragen werden. Ist dies jedoch nicht möglich, kann ein Antrag auf die sogenannte "Hilfe zur Pflege" gestellt werden. In diesem Fall ist das Bezirksamt zuständig.
WICHTIG! Wir beraten Sie gerne dazu und unterstützen Sie jederzeit in allen Fragen und Antragsformalitäten!
Die Leistungen der Krankenversicherung
Die Leistungen der sogenannten Behandlungspflege werden von Ihrer Krankenkasse getragen, wenn dafür eine Verordnung von einem Arzt oder Krankenhaus ausgestellt wird. Die gängigsten Leistungen in diesem Bereich sind die das vorbereiten und verabreichen von Medikamenten und Injektionen, die Kontrolle von Vitalzeichen und Blutzuckerwerten, wechseln von Verbänden und Wundversorgung.
Wie eingangs schon erwähnt, werden diese Leistungen missverständlicher Weise oft mit anderen Leistungen in einen Topf geworfen, die allgemein unter dem Oberbegriff "Häusliche Pflege" verstanden werden. Sie stehen aber für sich und belasten nicht das Budget des Pflegegrades. Wir rechnen diese immer separat mit der Krankenkasse ab!